Beim Schülerhaus droht fünf grossen Bäumen die Fällung
Kanton und Stadt St.Gallen wollen zusammen mit den Appenzeller Bahnen die Haltestelle Schülerhaus behindertengerecht umbauen. Gleichzeitig soll auch der Unfallschwerpunkt Knoten Molkenstrasse – Wildeggstrasse entschärft werden. Mindestens fünf stattliche, grosskronige Bäume, die das Orts- und Strassenbild prägen, stehen bei diesem Projekt im Weg.
Um die aktuellen Normen bezüglich Behindertengleichstellungsgesetz und Sicherheit zu erfüllen, muss der Strassenraum im Bereich der Haltestelle, welche sowohl von den Appenzeller Bahnen, als auch vom Bäderbus der VBSG bedient wird, um ca. einen Meter verbreitert werden. Dies erfordert gemäss vorliegendem Projekt eine neue Stützmauer im Bereich der betreffenden Bäume.
Die Haltestelle Schülerhaus erfüllt heutige Anforderungen nicht mehr. Für eine Verbreiterung des Strassenraums sollen fünf grosse Bäume gefällt werden (mit Kreuz markiert).
Grünes Gallustal hat Alternativvorschlag
In einer Untersuchung im Auftrag der Appenzeller Bahnen AG bewerten Spezialist:innen die vier betroffene Bäume als vital (ab Seite 47). Konkret handelt es sich um eine Ahornblättrige Platane, eine Schwedische Mehlbeere und drei Hänge-Birken, wobei alle zwischen 9 und 15 Meter hoch sind. Gemäss diesem Bericht haben vier dieser Bäume noch eine Lebenserwartung von 50 Jahren vor sich.
Grünes Gallustal bedauert die geplante Rodung und schlägt deshalb eine alternative Lösung vor, um auf die Fällung zu verzichten. Anstatt im Bereich der Bäume 1, 2 und 3 (siehe Plan) die Stützmauer zu verschieben, kann die gewünschte Trottoirbreite von 2 Metern mit Pfeilern zwischen den Bäumen und Deckeln vor den Bäumen bzw. einer Kragplattenlösung erreicht werden. So wird der Wurzelraum nicht tangiert. Bei Baum 7 ist eine punktuelle Engstelle auf dem Trottoir in Kauf zu nehmen.
Die grünen Bäume sind gefährdet. Geht es nach dem Plan, sollen 4 neue Bäume (rot) gepflanzt werden.
Bei Interessensabwägungen wird meistens gegen Bäume entschieden
Einmal mehr werden Bäume in einer Interessenabwägung zurückgestellt. Gebäude und Strassen unterliegen einem durchschnittlichen Erneuerungszyklus von 50 Jahren. Bei Bäumen muss ebenfalls ein solcher Erneuerungszyklus eingesetzt werden! Stattdessen wird mit einer Ersatzpflanzung glaubhaft gemacht, der Schadenseliminierung sei Genüge getan. Der Bericht erwähnt zurecht: «Hochwertige Ersatzpflanzungen können die negativen Effekte zwar auf lange Sicht mindestens teilweise kompensieren. Bis diese ökologisch wirksam sind, werden allerdings Jahre oder Jahrzehnte vergehen.» Dies im Gegensatz zu Gebäuden, die – mit finanziellem Aufwand – unmittelbar ersetzt werden können.
«Jahrzehnte» entspricht einem halben Menschenleben. Im Bericht wird dargelegt, dass es mit der Verschiebung der Stützmauer und der Böschung «per se nicht zu einer Beeinträchtigung des Ortsbilds kommt, zumal kein neues oder fremdes bauliches Element eingefügt wird.» Zwar wird kein neues Element eingefügt, jedoch werden fünf markante Elemente (sogar gleichzeitig) entfernt, deren Wahrnehmung deutlich grösser ist als Höhe und Winkel der Böschung.
Die vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit mit einer Kragplatte vereinbart den Erhalt der Bäume mit der Verbreiterung des Strassenraums. Der kurzen Einengung des Trottoirs vor Baum 7 kann auf ca. 3 Metern toleriert werden.
Wir haben den Vorschlag so in der aktuellen Mitwirkung eingegeben, die vom 25. August bis 25. September 2025 läuft.
Schnitt links: Die Stützmauer soll bis 1 Meter Richtung Molkenstrasse verschoben werden. Schnitt rechts: Grünes Gallustal schlägt vor, die Trottoirverbreiterung mit einer Kragplatte auf der bestehenden Stützmauer umzusetzen, um so die Bäume erhalten zu können.