Neues Bundesgerichtsurteil: Erhebliche Planungsvorteile bei Um- und Aufzonungen müssen ausgeglichen werden.

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Kantone und die Gemeinden müssen auch bei Um- und Aufzonungen dafür sorgen, dass erhebliche Planungsvorteile ausgeglichen werden («Mehrwertausgleich»).

Grünes Gallustal hat in seinem Rechtsgutachten diese Sichtweise dezidiert vertreten und freut sich, dass sie nun auch vom Bundesgericht bestätigt wurde.

Die Stadt St.Gallen ist bis auf Weiteres verpflichtet, diese Mehrwertausgleiche abzuschöpfen und die Erträge insbesondere auch für den ökologischen Ausgleich vorzusehen. Da mit der Siedlungsentwicklung nach innen vermehrt Auf- und Umzonungen nötig sein werden, sollen die anfallenden Mehrwerte in einen neu zu gründenden Fonds «Stadtnatur und Stadtklima» fliessen.

Grünes Gallustal empfiehlt auch bei auf Um- und Aufzonungen (seit 1. Mai 2014) basierenden, noch nicht rechtskräftigen Sondernutzungsplänen wie beispielsweise der aktuell zur Mitwirkung aufliegenden SNP Girtannerwiese, den Mehrwertausgleich nachträglich über die Vertragsraumordnung abzuschöpfen.

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