Rechtliches Konzept (Heft 06, 206 Seiten)

CHF 138.00

Die Stadt St.Gallen hat einen dringenden Handlungsbedarf zur verstärkten Einbindung der Natur in den Siedlungsraum. Diese Pflicht zum Schutz von Mensch und Natur stützt sich auf Bundesvorgaben zum ökologischen Ausgleich, zur Klimaanpassung sowie zur Siedlungsqualität. Das kantonale Recht leitet diese Handlungspflicht an die Gemeinden weiter. Als urbanster Raum des Kantons mit Defiziten und Potentialen trägt die Stadt St.Gallen eine besondere Verwantwortung. Die Massnahmen sollen in einer Mischung aus verbindlichen Mindestvorgaben und zusätzlicher Freiwilligkeit bestehen. Die hier im Fokus stehende Verbindlichkeit erfordert neben der Stärkung des Vollzugs auch eine Änderung der Bau- und Zonenordnung. Dazu gehörden Vorgaben für ökologische Umgebungsgestaltung, wirksamen Baumschutz, wertvolle Gebäudebegrünung, ökologisch aufgewertete Schwerpunktzonen und Sondernutzungspläne, die Erweiterung und Aufwertung von ökologischen Vernetzungsgebieten, die Sicherung eines Naturstreifens im Strassenraum und die Aufwertung von biodiversen sowie klimaangepassten Freihaltezonen.

Die Stadt St.Gallen hat einen dringenden Handlungsbedarf zur verstärkten Einbindung der Natur in den Siedlungsraum. Diese Pflicht zum Schutz von Mensch und Natur stützt sich auf Bundesvorgaben zum ökologischen Ausgleich, zur Klimaanpassung sowie zur Siedlungsqualität. Das kantonale Recht leitet diese Handlungspflicht an die Gemeinden weiter. Als urbanster Raum des Kantons mit Defiziten und Potentialen trägt die Stadt St.Gallen eine besondere Verwantwortung. Die Massnahmen sollen in einer Mischung aus verbindlichen Mindestvorgaben und zusätzlicher Freiwilligkeit bestehen. Die hier im Fokus stehende Verbindlichkeit erfordert neben der Stärkung des Vollzugs auch eine Änderung der Bau- und Zonenordnung. Dazu gehörden Vorgaben für ökologische Umgebungsgestaltung, wirksamen Baumschutz, wertvolle Gebäudebegrünung, ökologisch aufgewertete Schwerpunktzonen und Sondernutzungspläne, die Erweiterung und Aufwertung von ökologischen Vernetzungsgebieten, die Sicherung eines Naturstreifens im Strassenraum und die Aufwertung von biodiversen sowie klimaangepassten Freihaltezonen.