Waldstück beim Bundesverwaltungsgericht unter Druck
An der Dufourstrasse beim Bundesverwaltungsgericht kommt ein intaktes Waldstück durch einen Sondernutzungsplan unter Druck. Ein älteres Haus auf einem Privatgrundstück soll durch ein neueres, grösseres Haus ersetzt werden. Die Eigentümerschaft sagt, das Grundstück sei «nicht vernünftig bebaubar» und will den Waldabstand beschneiden. Grünes Gallustal wehrt sich mit einer Stellungnahme zuhanden der Stadtverwaltung.
Dieses intakte Waldstück an der Dufourstrasse ist unter Druck: Das alte Haus links soll durch einen grösseren, näher am Wald gebauten Neubau ersetzt werden (Foto: Grünes Gallustal).
Worum geht es?
Mit dem Bau des Bundesverwaltungsgerichts wurde bereits ein Teil dieses Waldstücks gerodet. Eine Aufforstung zur Kompensation erfolgte beim gleichen Waldstück, allerdings etwas weiter oben. Das Problem dabei ist, dass keine Waldbäume gepflanzt wurden, sondern Sträucher, insbesondere Schwarzdorn. Die Sträucher mögen zwar ökologisch sinnvoll sein, doch sie ersetzen keinen Wald. So hat sich dort auch keine für einen Wald typische Vegetation entwickelt.
Die hohen Waldbäume stehen alle im nördlichen und östlichen Bereich der Waldfläche – und damit zu dem Grundstück hin, auf dem ein Neubau geplant ist. Durch den grösseren Neubau wird der Waldabstand reduziert. Dies hat Folgen für die Natur, denn der Waldabstand hat nicht nur die Funktion, den Übergang vom Wald zur angrenzenden Landschaft als Lebensraum zu schützen, sondern auch, Nutzungskonflikte mit Anwohnern vorsorglich zu verhindern. Der Wald ist ein wichtiger Puffer zwischen Natur und Siedlungsgebiet und muss geschützt werden. Er soll von den Menschen weder gemäht noch anderwertig genutzt werden.
Das Wäldchen auf dem Bild mit einem wertvollen alten Baumbestand markiert das westliche Ende des Rosenbergs.
Der geplante Neubau soll den Waldabstand empfindlich verringern. Dieser ist aber ein wichtiger Puffer zwischen Natur und Siedlung und weist eine hohe Biodiversität auf (Collage: Grünes Gallustal / Markus Tofalo).
Warum braucht es genügend Abstand zwischen Wald und Siedlungsraum?
Leider gibt es viele Menschen, die keine hohen Waldbäume mögen: Sei es, weil sie ihnen vermeintlich «das Licht rauben», «zuviel Laub abwerfen» oder weil «sich bei einem Sturm die Baumkrone bewegt und auch mal ein Ast abbricht». Der Mensch versteht vielerorts die Bedeutung des Walds und des Waldrands nicht und nutzt jeden Flecken für seine Zwecke. Und so verschwinden immer mehr Baumgruppen, Wäldchen und Waldränder aus der Stadt – und mit ihnen auch Lebensraum für die Natur.
Der Waldabstand hat aber eine wichtige Funktion:
Er ist ein Puffer zwischen Wald und Bauzone: Wenn der Waldabstand nicht ernst genommen wird, können schleichend Rodungen, Gärten, Spielplätze oder Parkplätze entstehen. Der Waldrand soll vor Nutzungsansprüchen geschützt werden.
Der Waldrand ist Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. In dieser Übergangszone gibt es eine hohe Biodiversität. Wer direkt an den Wald baut, zerstört diesen einmaligen Lebensraum.
Der Waldrand bietet Sicherheit für die Anwohnenden, denn bei Stürmen können Bäume umfallen oder Äste abbrechen. Auch Waldbrände können ein Haus beschädigen. Weil die Schweiz immer stärker von Extremwetterereignissen betroffen ist, muss der Waldabstand respektiert werden.
Wälder wachsen und verändern sich. Der Waldabstand schafft Spielraum für die Natur, ohne dass Nutzungskonflikte entstehen.
Waldabstände gelten für alle – sie dürfen keinen Immobilienspekulationen zum Opfer fallen!
Im Kanton St.Gallen gilt ein Abstand vom Wald zur Siedlung von 15 Metern. Das ist das Minimum, das der Bundesrat in seiner Botschaft zum eidgenössischen Waldgesetz bezeichnet. Viele Kantone sind mit ihren Wäldern achtsamer und haben 20 Meter oder mehr als Regel festgelegt. Der Kanton Bern schreibt sogar 30 Meter vor. Weniger Waldabstand hat Graubünden mit 10 Metern.
Das betroffene Waldstück aus einer anderen Perspektive (Foto: Grünes Gallustal).
Welche Bäume sind gefährdet?
Das Wäldli an der Dufourstrasse hat einen sehr hohen ökologischen Wert. Hier kommen diese Bäume vor:
Mehrere Stiel-/Traubeneichen
Bergahorn
Rotbuche
Hainbuche
Esche
Waldföhre
Lärche
Gemäss Biodiversitätsindex, bei dem Bäume nach ihrem ökologischen Wert auf einer Skala zwischen 1 und 5 eingestuft werden, erreichen Eiche und Bergahorn einen sehr hohen Wert zwischen 4 und 5 Punkten, die Rotbuche 4 Punkte, die Esche und Hainbuche haben 3.3 Punkte und selbst die Waldföhre erreicht knapp 3 Punkte. Als Schlusslicht hat die Lärche einen Wert von etwas mehr als 2 Punkten. Dazu kommt, dass die Bäume alle schon alt sind. Das erhöht ihren ökologischen Wert enorm, denn es dürfte sich teilweise um Habitatbäume handeln.
Was macht Grünes Gallustal, um das Wäldli zu schützen?
Grünes Gallustal setzt sich dafür ein, dass Wälder und Bäume den Schutz bekommen, den sie verdienen. Im Planungsbericht zum Neubau steht, dass die Eigentümer es legitim finden, näher an den Wald zu bauen, weil damit die Gleichbehandlung mit dem Nachbargrundstück gewährleistet sei. Dies ist aus Sicht von Grünes Gallustal kein Argument, weil:
Wenn Ausnahmen mit der Begründung, «sinnvoll bauen zu können», gewährt würden, dann wäre eine ganze Regelordnung in Frage gestellt.
Auf dem Nachbargrundstück hält das Wohnhaus auch den Waldabstand von 15 Metern ein, und die Waldbäume stehen nicht zu nahe am Wohnhaus.
Die Eigentümer zeigen keine Alternativen auf. Das Vorhaben würde den Waldabstand aber empfindlich verringern und den Lebensraum vieler Waldtiere bedrohen.
Grünes Gallustal hat sich mit einer Stellungnahme zuhanden der Stadtverwaltung gewehrt und wartet nun eine Antwort ab.